Der höchste ordentliche Erwachsenenansatz beträgt CHF 3.50 pro Person und Logiernacht in Hotels und Pensionen. Die vollständige, seit 1. Februar 2018 geltende Struktur lautet: Hotels und Pensionen CHF 3.50 für Erwachsene / CHF 1.75 für Kinder; Chalets, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Zelte und Wohnwagen CHF 3.00 / CHF 1.50; Ferien-, Kinder- und Jugendheime, Institute und Gruppenunterkünfte (Massenlager) CHF 1.75 / CHF 0.90. Als Kinder gelten gemäss dem zugrunde liegenden Reglement 6- bis 16-Jährige; Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Die Jahrespauschale beträgt CHF 85.– pro Zimmer.
Befreit sind Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die im Haushalt eines Beherbergers oder einer Beherbergerin mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Thun übernachten. Ebenfalls befreit sind Militärpersonen und Angehörige des Zivilschutzes bei Einquartierung, Personen in Spitälern, Heilstätten, Alters- und Pflegeheimen, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche, die sich an ortsansässigen Ausbildungsstätten in Thun zur Ausbildung aufhalten, und Wochen- bzw. Kurzaufenthalter. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen die Hälfte des jeweiligen Erwachsenenansatzes. Eigentümer und Dauermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen entrichten für sich und ihre Angehörigen anstelle der Logiernachtaxe eine Jahrespauschale; diese beträgt aktuell CHF 85.– pro Zimmer und Jahr.
Die offiziellen Unterlagen verwenden den Begriff Airbnb nicht und sehen keinen besonderen Airbnb-Tarif vor. Sie erfassen ausdrücklich Chalets, Ferienwohnungen und Privatzimmer in der Kategorie CHF 3.00 für Erwachsene / CHF 1.50 für Kinder. Das zugrunde liegende Reglement unterstellt zudem jeden Gast ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in Thun, der in der Gemeinde übernachtet, der Kurtaxpflicht. Eine kurzfristige Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Privatzimmers fällt daher grundsätzlich unter diese Kategorie, vorbehaltlich der Befreiungen und der Jahrespauschale für berechtigte Eigentümer oder Dauermieter.