Ab 1. Januar 2026 beträgt der höchste ordentliche Ansatz der Kurtaxe für Erwachsene CHF 5.80 pro Person und Logiernacht. In der normalen Beherbergung (Hotellerie, Parahotellerie und Jugendherbergen) gelten CHF 5.80 für Erwachsene und CHF 3.00 für Kinder im reduzierten Altersbereich. Für Gruppenunterkünfte, Heime, Baracken, Massenlager, Wohnwagen und Zelte gelten CHF 3.60 für Erwachsene und CHF 2.50 für Kinder. Für Ferienchalets, Ferienwohnungen und Privatzimmer kann für Eigentümer, Nutzniesser oder Dauermieter unter den reglementarischen Voraussetzungen eine Jahrespauschale anstelle der Einzelkurtaxe gelten. Die separate kantonale Beherbergungsabgabe ist nicht eingerechnet.
Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde sind nicht kurtaxenpflichtig. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen reduzierte Ansätze (gemäss Tarif CHF 3.00 in der normalen Beherbergung und CHF 2.50 in Gruppenunterkünften/Campingkategorien). Grundeigentum allein befreit nicht von der Kurtaxe. Eigentümern, Nutzniessern und Dauermietern von Ferienchalets, Ferienwohnungen und ähnlichen Objekten kann unter den geltenden Voraussetzungen eine Jahrespauschale statt der Einzelkurtaxe auferlegt werden.
Kurzfristige Vermieter bzw. Beherberger müssen die Kurtaxe von den kurtaxenpflichtigen Übernachtungsgästen beziehen, in Offerte/Rechnung ausweisen und gegenüber Gstaad Saanenland Tourismus abrechnen. Die Jahrespauschale gilt für Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter als Einzelnutzer; sie ersetzt grundsätzlich nicht die Einzelkurtaxe für Gäste in entgeltlichen Kurzzeit- bzw. Airbnb-Vermietungen. Nach den offiziellen Gstaad-Informationen besteht zudem eine Meldepflicht, vorbehaltlich der besonderen Ausnahme für Jahrespauschalpflichtige.