ENDEFRIT
Grindelwald
Bern (BE) · Jungfrau-Region
CHF 4.20
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Gültig ab 1. Januar 2024 beträgt die ordentliche Kurtaxe CHF 4.20 pro Person und Logiernacht. Für Berghotels (Zimmer und Massenlager) gilt der reduzierte Ansatz von CHF 3.20 pro Person und Logiernacht. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, Nutzniesserinnen und Nutzniesser sowie Dauermieterinnen und Dauermieter von Ferienobjekten mit Eigennutzung wird eine Jahrespauschale berechnet: 40 Logiernächte pro Jahr × einfacher Ansatz × Bettenzahl. Sie beträgt CHF 336 für 2 Betten (Alphütten/Weidhäuser, länger als sechs Monate stationierte Wohnwagen und 1-Zimmer-Wohnungen), CHF 504 für 3 Betten (2-Zimmer-Wohnungen), CHF 672 für 4 Betten (3-Zimmer-Wohnungen), CHF 840 für 5 Betten (4-Zimmer-Wohnungen) und CHF 1'008 für 6 Betten (5-Zimmer-Wohnungen).

Befreiungen

Von der Kurtaxe befreit sind: Personen, die im Haushalt einer Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Grindelwald unentgeltlich übernachten; Kinder unter 12 Jahren; Wochen- und Kurzaufenthalter; Studierende sowie weitere Personen, die sich zur Ausbildung an lokalen Ausbildungsstätten aufhalten; Patientinnen und Patienten in Spitälern, Heilstätten, Alters- und Pflegeheimen sowie Personen, die wegen ihres Gesundheitszustands oder einer Behinderung (nur mit Ausweis) die Kurortseinrichtungen nicht selbständig benützen können; Angehörige der Armee und des Zivilschutzes bei Einquartierung; Asylsuchende; sowie Personen in sozialen Institutionen. Der Gemeinderat kann nach Anhörung von Grindelwald Tourismus weitere Ausnahmen bewilligen.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzzeitige oder sonstige entgeltliche Vermietung ist nicht steuerbefreit. Gewerbliche Anbieter und Ferienwohnungsvermieter rechnen die Kurtaxe aufgrund der effektiven Übernachtungen ab. Bei Zahlung der Jahrespauschale durch Eigentümer oder Dauermieter sind die Übernachtungen der Eigennutzung abgegolten; Übernachtungen bei Vermietung gegen Entgelt sind jedoch separat zum Einzelansatz abzurechnen. Bei gemischter Eigen- und Fremdvermietung sieht das Reglement bis zum Erreichen von 50 % der Pauschalkurtaxe eine reduzierte Eigennutzungsabrechnung vor; danach sind die restlichen Kurtaxen vollständig zu entrichten. Wer neu eine Ferienwohnung in Eigentum, Nutzniessung oder Dauermiete nutzt, muss sich innerhalb eines Monats bei Grindelwald Tourismus melden und die Nutzungsart deklarieren.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Grindelwald selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.