Die ordentliche Gästeabgabe beträgt CHF 4.50 pro Person und Übernachtung. Anstelle der Abrechnung je Übernachtung kann Beherbergern eine Jahrespauschale verrechnet werden: Ferienwohnungen CHF 100 pro Wohnung und Jahr zuzüglich CHF 8 pro m² Nettowohnfläche und Jahr; Hotels CHF 1'200 pro Zimmer und Jahr; Jugendherbergen CHF 420 pro Schlafplatz; Berg- und SAC-Hütten CHF 150 pro Schlafplatz; Ferienlager/Gruppenunterkünfte CHF 150 pro Schlafplatz; Campingplätze CHF 560 pro Stellplatz; Privatzimmer CHF 270 pro Zimmer. Das Dokument enthält ausserdem einen separaten obligatorischen Jahrespauschal-Eintrag für Ferienwohnungen von CHF 100 pro Wohnung plus CHF 6 pro m² Nettowohnfläche; wegen dieser überschneidenden Angaben sollte die Anwendung der Pauschale bei der Gemeinde geklärt werden.
Die Quelle nennt keine automatischen Befreiungen oder Ermässigungen für Kinder, Studierende, Patientinnen und Patienten, Arbeitnehmende, Militärangehörige, Einheimische oder ähnliche Gruppen. Gesuche um Befreiung sind schriftlich und begründet bei der Gemeinde einzureichen; bei Gutheissung können bereits bezahlte Beträge ganz oder teilweise zurückerstattet werden. Das Gesuch hat keine aufschiebende Wirkung.
Die Quelle verwendet den Begriff Airbnb nicht und sieht keinen besonderen Tarif für Kurzzeitvermietungen vor. Sie unterstellt die massgeblichen Beherberger, Vermieter sowie bestimmte Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter den Gästeabgaberegeln. Ankünfte, Abreisen und weitere erforderliche statistische Daten sind im offiziellen elektronischen Meldesystem zu erfassen; dies gilt bei bestehender Gästeabgabepflicht auch für eigene Aufenthalte und Besucher. Ferienwohnungen fallen zudem unter die Bestimmungen zur Jahrespauschale.