Aktuelle ordentliche Gästetaxe: CHF 5.00 pro Person und Übernachtung. Die jährlichen Gästetaxen-Pauschalen für Beherberger betragen CHF 750 pro Hotelzimmer, CHF 13 pro m² Nettowohnfläche bei Ferienwohnungen, CHF 150 pro Privatzimmer, CHF 130 pro Schlafplatz in Gruppenunterkünften und CHF 360 pro Stellplatz auf Campingplätzen. Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienwohnungen unterliegen zusätzlich der obligatorischen Jahrespauschale von CHF 220 pro Wohnung zuzüglich CHF 9 pro m² Nettowohnfläche. Separat beträgt die jährliche Tourismustaxe CHF 200 Grundtaxe pro Abgabepflichtigen, zuzüglich CHF 150 pro Hotelzimmer bis zum 100. Zimmer bzw. CHF 100 ab dem 101. Zimmer, CHF 2 pro m² bei Ferienwohnungen, CHF 30 pro Privatzimmer, CHF 20 pro Schlafplatz in Gruppenunterkünften und CHF 20 pro Campingstellplatz. Andere Abgabepflichtige werden nach der vorgesehenen Tabelle zur Tourismusabhängigkeit, Wertschöpfung und AHV-Lohnsumme veranlagt. Saisonbetriebe bezahlen 75 % der variablen Jahresansätze; die Grundgebühr bleibt voll geschuldet.
Die Gästetaxe von CHF 5 pro Übernachtung gilt für übernachtende Gäste ohne Steuerwohnsitz in Laax, die das touristische Angebot nutzen können. Befreit sind: Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr; Personen, die unter Einhaltung der üblichen Arbeitszeit ihrem Beruf nachgehen (nicht jedoch Teilnehmende an Sportanlässen, Kongressen, Seminaren, Tagungen oder Kursen, auch wenn diese beruflichen Zwecken dienen); Personen im Rahmen einer amtlichen, militärischen, zivilschutzrechtlichen oder polizeilichen Funktion; Personen zum Besuch einer Schule oder zur Erlernung eines Berufes; sowie Personen, die unentgeltlich im Haushalt einer in Laax steuerrechtlich ansässigen und nicht gästeabgabepflichtigen Person übernachten. Eine vollständige oder teilweise Befreiung kann zudem mindestens einen Monat vor dem Aufenthalt schriftlich und begründet beantragt werden. Unentgeltlich bei Einheimischen wohnende Gäste erhalten keine Gästekarte und keine damit verbundenen Reduktionen.
Kurzzeitige oder Airbnb-ähnliche entgeltliche Vermietungen gelten als abgabepflichtige Beherbergung. Der Beherberger/Betreiber schuldet CHF 5 Gästetaxe pro Übernachtung bzw. die einschlägige Jahrespauschale für Beherberger sowie die Tourismustaxe. Wird eine Ferienwohnung auch kommerziell vermietet, fallen die Tourismustaxe und die Jahrespauschale für Beherberger an; die obligatorische Jahrespauschale des Eigentümers wird angerechnet, ein allfälliger Überschuss jedoch nicht zurückerstattet. Wird eine taxpflichtige Unterkunft während mindestens 150 Tagen pro Kalenderjahr ununterbrochen an Personen vermietet, die nicht der Gästetaxenpflicht unterliegen, kann gegen schriftlichen Nachweis eine anteilmässige Rückerstattung für diesen Vermietungszeitraum beantragt werden; das Gesuch ist innert drei Monaten nach Ablauf des befreiten Mietverhältnisses einzureichen. Saisonbetriebe mit Jahrespauschalen bezahlen 75 % der variablen Ansätze, die Grundgebühr bleibt voll geschuldet.