ENDEFRIT
Flims
Graubünden (GR) · Imboden
CHF 5.00
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Die ordentliche Gästetaxe beträgt CHF 5.00 pro Person und Übernachtung. Für Beherberger bestehen zusätzlich Jahrespauschalen: CHF 750.00 pro Hotelzimmer, CHF 13.00 pro Quadratmeter Nettowohnfläche bei Ferienwohnungen, CHF 150.00 pro Privatzimmer, CHF 130.00 pro Schlafplatz in Gruppenunterkünften und CHF 360.00 pro Stellplatz auf Campingplätzen. Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienwohnungen schulden unabhängig von Aufenthaltsdauer und -häufigkeit eine obligatorische Jahrespauschale von CHF 220.00 zuzüglich CHF 9.00 pro Quadratmeter Nettowohnfläche; eine Nettowohnfläche von mehr als 180 Quadratmetern wird nicht berücksichtigt. Bei kommerziell vermieteten Ferienwohnungen kommen die Beherbergerpauschale und die Tourismustaxe hinzu; die vom Eigentümer entrichtete obligatorische Jahrespauschale wird angerechnet. Der verlangte ordentliche Ansatz pro Person und Übernachtung beträgt CHF 5.00.

Befreiungen

Von der Gästetaxe befreit sind Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr; Personen, die sich unter Einhaltung der üblichen Arbeitszeit zur Berufsausübung in Flims aufhalten (nicht jedoch Teilnehmende an Sportanlässen, Kongressen, Seminaren, Tagungen oder Kursen); Personen im Rahmen einer amtlichen, militärischen, zivilschutzrechtlichen oder polizeilichen Funktion; Personen, die sich zum Schulbesuch oder zur Berufslehre in Flims aufhalten; sowie Personen, die unentgeltlich im Haushalt einer in Flims steuerrechtlich ansässigen und nicht gästepflichtigen Person übernachten. In besonderen Fällen kann der Gemeindevorstand auf begründetes Gesuch eine vollständige oder teilweise Befreiung gewähren, wenn die touristischen Einrichtungen nicht benützt werden können und wichtige Gründe vorliegen. Das Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Aufenthalt schriftlich einzureichen.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzzeitvermietungen bzw. Airbnb-ähnliche Vermietungen unterstehen den Regeln für Beherberger. Der Beherberger muss die Gäste melden, die Gästetaxe einziehen und die persönliche, nicht übertragbare Gästekarte ausstellen. Kommerzielle Ferienwohnungsvermietungen werden grundsätzlich über die vorgeschriebene Jahrespauschale für Beherberger veranlagt; es besteht nicht einfach eine freie Wahl der Abrechnung nach Übernachtungen. Die vom Eigentümer geschuldete obligatorische Jahrespauschale wird an die Abgaben des Bewirtschafters angerechnet. Zusätzlich schuldet der Beherberger die entsprechende jährliche Tourismustaxe und muss die amtlichen Formulare der Gemeinde verwenden.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Flims selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.