ENDEFRIT
Klosters
Graubünden (GR) · Prättigau/Davos
CHF 5.50
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Die ordentliche Kurtaxe beträgt CHF 5.50 pro Person und Übernachtung. Ein reduzierter Ansatz von CHF 4.50 gilt für beitragsberechtigte Maiensässe ausserhalb des Siedlungsgebiets ohne Winterzufahrt, Gruppenunterkünfte mit den festgelegten Kriterien, Berg- und Skihütten, Campingplätze/Zelte sowie qualifizierte organisierte Gruppenreisen (mindestens 20 Teilnehmende, mindestens 2 Nächte, An- und Abreise an verschiedenen Tagen, zwischen 1. Mai und 30. November). Zusätzlich gilt für Eigentümer von Zweitwohnungen eine obligatorische Jahrespauschale von CHF 150 pro Bett; bei nachgewiesener Eigennutzung von weniger als 15 Tagen beträgt die Reduktion 50%, bei externer Vermietung 50% ab 20 Wochen bzw. 25% bei 10–19 Wochen. Die freiwillige Gästepauschale beträgt CHF 50 pro Bett und Jahr; Eigentümer-/Mietergemeinschaften bezahlen zusätzlich CHF 50 pro Bett und Jahr. Eigentümer von Aparthotels/Resorts, die sich wie Hotelgäste anmelden, entrichten anstelle der Pauschale die ordentliche Übernachtungstaxe.

Befreiungen

Gemäss Quelle sind gemeinnützige Organisationen mit Leistungen zugunsten der örtlichen Gemeinschaft sowie bestimmte Behindertenorganisationen von der Abgabe befreit; Gesuche müssen einen Monat im Voraus eingereicht werden. Ermässigter Ansatz: CHF 4.50 pro Übernachtung für Maiensässe ausserhalb des Siedlungsgebiets ohne Winterzufahrt, Gruppenunterkünfte mit den genannten Bett-/Zimmerkriterien, Berg- oder Skihütten, Campingplätze/Zelte und qualifizierte organisierte Gruppen. Für die obligatorische Jahrespauschale von CHF 150 für Zweitwohnungen ist bei nachgewiesener Eigennutzung von weniger als 15 Tagen eine Reduktion um 50% möglich; bei nachgewiesener externer Vermietung gelten weitere Reduktionen.

Regel für Kurzzeitvermietung

Bei kurzfristigen Vermietungen sind die Gastgeber für den Einzug der Kurtaxe und für nicht eingezogene Beträge verantwortlich. Der Meldeschein muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft eingereicht werden; die monatliche Meldung an die Gästekontrollstelle ist bis zum 5. Tag des Folgemonats einzureichen. Nach Zahlung erhalten Gäste eine persönliche, nicht übertragbare Gästekarte. Wird sie vom Gastgeber nicht ausgehändigt, kann dem Gast die Taxe zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von höchstens CHF 20 belastet werden; diese muss der Gastgeber zurückerstatten. Bei Mietverhältnissen von mehr als drei Monaten stellt die Gästekontrollstelle die Rechnung direkt dem Mieter. Nachgewiesene externe Vermietung kann die Jahrespauschale für Zweitwohnungen reduzieren: 50% ab 20 Wochen und 25% bei 10–19 Wochen.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Klosters selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.