ENDEFRIT
Gruyères
Freiburg (FR) · La Gruyère
CHF 3.00
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Für Gruyères beträgt die ordentliche Kurtaxe CHF 3.00 pro Person und Nacht für Hotels und ähnliche Betriebe, Aparthotels, Institutionen mit Hotelservice, Ausbildungszentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Mietwohnungen oder -zimmer, Zweitwohnungen, Kur- oder paramedizinische Einrichtungen, andere ähnliche Beherbergungsbetriebe, Zelte, Wohnanhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile, bewohnbare Schiffe, Massenunterkünfte, Campingplätze sowie Hütten oder Klubhäuser. Dies ist der höchste ordentliche Tarif für Erwachsene pro Nacht. Für Studierende in Ausbildungsunterkünften gilt bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ein separater Tarif von CHF 5.00 pro Person und Monat oder für einen angebrochenen Zeitraum von mehr als 10 Tagen. Die Jahrespauschalen betragen CHF 450 für Eigentümer oder Mieter von Zweitwohnungen mit einer Vertragsdauer von mehr als 60 Tagen pro Jahr (150 Übernachtungen), CHF 360 für Mieter von Campingplätzen mit mehr als 60 Tagen (120 Übernachtungen) und CHF 180 für Eigentümer bewohnbarer Schiffe mit Liege- oder Ankerplatzverträgen von mehr als 30 Tagen (60 Übernachtungen). Die Pauschalen umfassen nahe Familienangehörige.

Befreiungen

Von der Übernachtungstaxe von CHF 3.00 befreit sind: Kinder unter 16 Jahren; Personen, die sich aus beruflichen Gründen während mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen pro Jahr in einer dafür erworbenen oder gemieteten Unterkunft aufhalten, sofern die erforderlichen Nachweise des Arbeitgebers und der Unterkunft eingereicht werden; Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und der Feuerwehr während befohlenem Dienst; Patientinnen und Patienten sowie Pensionärinnen und Pensionäre von Spitälern, Heimen und sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen (ausgenommen Kur- und paramedizinische Einrichtungen); Eigentümer bewohnbarer Schiffe, wenn sich der Liege- oder Ankerplatz am Wohnort befindet; sowie Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde, in der die Taxe erhoben wird, ausser Eigentümer steuerpflichtiger Zweitwohnungen. Für langfristige Aufenthalte gelten stattdessen die entsprechenden Pauschalen: CHF 450 pro Jahr für Zweitwohnungen, CHF 360 pro Jahr für langfristige Campingplätze und CHF 180 pro Jahr für bewohnbare Schiffe; die Pauschalen umfassen nahe Familienangehörige. Studierende in Ausbildungsunterkünften zahlen bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen CHF 5.00 pro Monat oder angebrochenem Zeitraum von mehr als 10 Tagen; Studierende, die über ihre Ausbildungsinstitution besteuert werden, sind am Aufenthaltsort befreit.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzaufenthalte werden pro Nacht und nicht pauschal besteuert. Ein Mietvertrag für eine Zweitwohnung von höchstens 60 Tagen pro Jahr wird pro Person und Nacht besteuert; Verträge von mehr als 60 Tagen fallen unter die Jahrespauschale von CHF 450 für Zweitwohnungen. Gemäss offizieller FAQ wird die Kurtaxe direkt durch den Beherbergungsbetrieb und bei Buchungen über Plattformen direkt durch die Buchungsplattform eingezogen. Der vorgelegte Tarif nennt keinen separaten Airbnb-Tarif für Gruyères; für die aufgeführten Unterkunftskategorien gilt der ordentliche Tarif von CHF 3.00 pro Person und Nacht.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Gruyères selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.