Für Kurzaufenthalte beträgt der Standardtarif CHF 3.00 pro Person und Nacht für Gäste ab 16 Jahren, für die verschiedenen Unterkunftsarten im ganzen Kanton Freiburg, einschliesslich Bulle. Die vollständige Struktur sieht ausserdem CHF 5.00 pro Person und Monat für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen in Instituten, Pensionaten, Hochschulen, Studentenunterkünften und ähnlichen Einrichtungen vor. Die Jahrespauschalen betragen CHF 450.00 für Eigentümer von Zweitwohnungen oder Mieter mit einem Mietvertrag von mehr als 60 Tagen pro Jahr (150 Übernachtungen), CHF 360.00 für Mieter von Campingplätzen mit mehr als 60 Tagen pro Jahr (120 Übernachtungen) und CHF 180.00 für Eigentümer bewohnbarer Schiffe mit einem Hafen- oder Ankerplatzvertrag von mehr als 30 Tagen (60 Übernachtungen).
Die Übernachtungstaxe gilt ab 16 Jahren; Kinder unter 16 Jahren sind befreit. Weitere Befreiungen gelten für Personen, die aus beruflichen Gründen einen Aufenthalt von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen pro Jahr nachweisen und dafür eine Unterkunft gemietet oder erworben haben (mit den erforderlichen Nachweisen des Arbeitgebers und der Unterkunft), Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und der Feuerwehr während des befohlenen Dienstes, Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Spitälern, Heimen und sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen (ausgenommen Kur- und paramedizinische Einrichtungen), Eigentümer bewohnbarer Schiffe, deren Liege- oder Ankerplatz am Wohnort liegt, sowie Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde, in der die Taxe erhoben wird, mit Ausnahme bestimmter Zweitwohnungsbesitzer. Langfristige Zweitwohnungen, Campingplätze und bewohnbare Schiffe unterliegen nicht der Übernachtungstaxe, sondern Pauschalen; die Zweitwohnungspauschale umfasst nahe Familienangehörige.
Bei Kurzzeitvermietungen wird die Taxe pro Nacht und nicht pauschal erhoben, wenn die Mietdauer weniger als 60 Tage pro Jahr beträgt. Gastgeber, die ein Chalet, eine Wohnung, ein Mobilheim, einen Wohnwagen oder ein bewohnbares Schiff vermieten, müssen sich über das Formular CheckIn-FR anmelden. Die Aufenthaltstaxe wird direkt von der Buchungsplattform eingezogen; bei gewöhnlichen Beherbergungsbetrieben wird sie laut offizieller FAQ von der Gastgeberin oder dem Gastgeber einkassiert.