ENDEFRIT
Fribourg
Freiburg (FR) · Fribourg/Sarine
CHF 3.00
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Der offizielle, im ganzen Kanton Freiburg geltende Tarif setzt die höchste ordentliche Übernachtungstaxe für Erwachsene auf CHF 3.00 pro Person und Nacht fest. Sie gilt für Hotels und ähnliche Betriebe, Aparthotels, Institutionen mit Hotelservice, Ausbildungszentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Mietwohnungen oder -zimmer, Zweitwohnungen oder entsprechend genutzte bewegliche Bauten, Kurbetriebe oder paramedizinische Einrichtungen, andere ähnliche Beherbergungsbetriebe, Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile, bewohnbare Schiffe, Massenunterkünfte, Campingplätze, Hütten und Klubhäuser. Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen in Instituten, Pensionaten, Hochschulen, Studentenunterkünften und ähnlichen Einrichtungen beträgt die Taxe CHF 5.00 pro Person und Monat oder für einen Monatsteil von mehr als 10 Tagen. Die Jahrespauschalen betragen CHF 450.00 für Zweitwohnungen oder Mietverträge über 60 Tage pro Jahr (150 Übernachtungen), CHF 360.00 für länger als 60 Tage pro Jahr gemietete Campingplätze (120 Übernachtungen) und CHF 180.00 für bewohnbare Schiffe mit einem Liege- oder Ankervertrag von mehr als 30 Tagen (60 Übernachtungen). In den Pauschalen sind nahe Familienangehörige eingeschlossen.

Befreiungen

Die ordentliche Aufenthaltstaxe beträgt CHF 3.00 pro Person und Übernachtung ab 16 Jahren. Befreit sind: Personen, die einen beruflichen Aufenthalt von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen pro Jahr nachweisen; Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und der Feuerwehr während befohlenem Dienst; Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Spitälern, Heimen und sozialen Einrichtungen für Betagte oder Menschen mit Behinderungen, ausgenommen Kurbetriebe und paramedizinische Einrichtungen; Eigentümer bewohnbarer Schiffe, deren Liege- oder Ankerplatz am gesetzlichen Wohnsitz liegt; Kinder unter 16 Jahren; sowie Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde, in der die Taxe erhoben wird, mit Ausnahme bestimmter Eigentümer von Zweitwohnungen. Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen in Ausbildungs- oder ähnlichen Einrichtungen wird die monatliche Taxe von CHF 5.00 durch die Einrichtung erhoben; wer sie dort bezahlt, ist am Aufenthaltsort davon befreit.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzaufenthalte werden pro Übernachtung und nicht mit einer Jahrespauschale besteuert. Bei der Vermietung einer Zweitwohnung gilt die Übernachtungstaxe, wenn der Mietvertrag weniger als 60 Tage pro Jahr dauert; bei Verträgen von mehr als 60 Tagen gilt die Pauschale für Zweitwohnungen. Vermieter von Chalets, Wohnungen, Mobilheimen, Wohnwagen oder Booten für Kurzaufenthalte müssen sich über das Formular CheckIn-FR registrieren. Bei Buchungen über eine Online-Reservations- oder Vermietungsplattform kann die Plattform die Aufenthaltstaxe direkt einziehen.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Fribourg selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.