Aktuelle Kurtaxen gemäss Dekret (Stand 1. Januar 2025), pro Person und Nacht: CHF 4.50 in Vier- oder Fünfsternehotels bzw. gleichwertigen Unterkünften; CHF 4.20 in Ein- bis Dreisternehotels oder nicht klassifizierten Hotels; CHF 2.00 in Ferienzimmern, Ferienwohnungen und Ferienresidenzen bzw. ähnlichen touristischen Unterkünften; CHF 3.10 auf Campingplätzen, in Motorhomes oder ähnlichen touristischen Unterkünften; CHF 3.10 in Jugendherbergen oder ähnlichen Unterkünften; CHF 0.50 in Berghütten, Kollektivunterkünften oder ähnlichen touristischen Unterkünften; und CHF 2.00 für Unterkünfte, die über Onlineplattformen mit direkter Inkassozahlung, beispielsweise Airbnb, angeboten werden. Der verlangte höchste reguläre Erwachsenenansatz beträgt CHF 4.50. Es handelt sich um die Kurtaxe, nicht um die separate Tourismusförderungsabgabe oder den Gemeindebeitrag.
Von der Kurtaxe befreit sind: Gäste unter 14 Jahren (ausgenommen Personen, die einer Pauschaltaxe unterliegen); Schülerinnen, Schüler und Studierende an staatlich anerkannten Bildungsinstitutionen; Gäste staatlich anerkannter Spital- und Pflegeeinrichtungen; sowie Angehörige der Armee, des Zivilschutzes oder ähnlicher Organisationen während eines befohlenen Dienstes. Die regionale Tourismusorganisation kann in Ausnahmefällen weitere Befreiungen gewähren. Die Tarife stehen im vorgegebenen Dekret; die Befreiungen in Art. 22 des Tessiner Tourismusgesetzes.
Kurzfristige touristische Vermietungen unterliegen der Kurtaxe. Das Dekret sieht für Unterkünfte, die über Onlineplattformen mit direkter Inkassozahlung, beispielsweise Airbnb, angeboten werden, CHF 2.00 pro Person und Nacht vor. Allgemein sind Anbieter und Eigentümer touristisch vermieteter Zimmer, Wohnungen und Häuser für den Einzug und die Ablieferung der Kurtaxe an die regionale Tourismusorganisation verantwortlich, sofern diese Aufgabe nicht der Tessiner Tourismusagentur übertragen wurde. Die touristische Unterkunft muss registriert sein; ihre Identifikationsnummer muss in jedem Online- oder Offline-Inserat angegeben werden. Nicht registrierte oder ungeeignete Unterkünfte dürfen nicht touristisch vermietet werden. Bei einer Nutzung oder Miete von mindestens drei Monaten gilt stattdessen die jährliche Pauschalregelung. Der CHF-2.00-Plattformtarif stammt aus dem zitierten Dekret; Registrierungs- und Vermietungspflichten aus den ergänzenden kantonalen Tourismusvorschriften.