ENDEFRIT
Lugano
Tessin (TI) · Lugano Region
CHF 4.50
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Kurtaxe pro Person und Übernachtung CHF 4.50 in 4- oder 5-Sterne-Hotels und gleichwertigen touristischen Unterkünften; CHF 4.20 in 1- bis 3-Sterne-Hotels oder nicht klassifizierten Hotels und gleichwertigen Unterkünften; CHF 2.00 in Zimmern, Wohnungen und Ferienresidenzen oder ähnlichen Unterkünften; CHF 3.10 auf Campingplätzen, für Motorhomes oder ähnliche Unterkünfte; CHF 3.10 in Jugendherbergen oder ähnlichen Unterkünften; CHF 0.50 in Berghütten, Gemeinschaftsunterkünften oder ähnlichen Unterkünften; sowie CHF 2.00 für Unterkünfte, die über Online-Portale angeboten werden, wenn das Portal die Zahlung direkt einzieht.

Befreiungen

Die Seite verweist auf Übernachtungen, die nicht der Kurtaxe unterliegen, nennt jedoch keine Kategorien von Befreiten oder Ermässigten.

Regel für Kurzzeitvermietung

Private Anbieter, die Wohnungen, Ferienwohnungen oder ähnliche Unterkünfte vermieten, sind von der elektronischen Meldepflicht befreit und müssen alle Übernachtungen – einschliesslich der nicht kurtaxpflichtigen – mindestens einmal jährlich, spätestens bis zum 5. Januar, der regionalen Tourismusorganisation melden. Für Unterkünfte, die über Online-Portale mit direktem Zahlungseinzug angeboten werden, gilt eine Kurtaxe von CHF 2.00 pro Person und Übernachtung.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Lugano selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.