Aktuelle Ansätze ab 1. Januar 2025: CHF 4.50 pro Person und Nacht in 4- und 5-Sterne-Hotels oder gleichwertigen Unterkünften; CHF 4.20 in 1- bis 3-Sterne-Hotels oder nicht klassifizierten Hotels; CHF 2.00 in Zimmern, Wohnungen und Ferienresidenzen; CHF 3.10 auf Campingplätzen und für Motorhomes; CHF 3.10 in Jugendherbergen; CHF 0.50 in Hütten, Kollektivunterkünften oder ähnlichen Unterkünften; sowie CHF 2.00 für Unterkünfte, die über Online-Portale angeboten werden, wenn das Portal den Betrag direkt einzieht. Der höchste reguläre Erwachsenenansatz beträgt CHF 4.50.
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Für kurzfristige bzw. Airbnb-ähnliche Unterkünfte gilt CHF 2.00 pro Person und Nacht, wenn die Unterkunft über ein Online-Portal angeboten wird und das Portal den Betrag direkt einzieht. Für Zimmer, Wohnungen und Ferienresidenzen gilt grundsätzlich ebenfalls CHF 2.00 pro Person und Nacht. Die Quelle nennt keine separate, Airolo-spezifische Befreiung für kurzfristige Vermietungen.