Die aktuellen Übernachtungstaxen (gültig ab 1. Januar 2025) betragen CHF 4.50 in Vier- oder Fünfsternehotels bzw. gleichwertigen Unterkünften, CHF 4.20 in Ein- bis Dreisternehotels oder nicht klassierten bzw. gleichwertigen Unterkünften, CHF 2.00 in Zimmern, Wohnungen und Ferienresidenzen bzw. gleichwertigen Unterkünften, CHF 3.10 auf Campingplätzen und für Motorhomes, CHF 3.10 in Jugendherbergen, CHF 0.50 in Hütten und Kollektivunterkünften sowie CHF 2.00 für Unterkünfte, die über Onlineportale mit direktem Inkasso angeboten werden. Der verlangte höchste Standardtarif für Erwachsene beträgt CHF 4.50 pro Person und Nacht. Dies sind nur die Übernachtungstaxen; zusätzlich kann eine separate Promotionstaxe anfallen.
Von der Übernachtungstaxe befreit sind Gäste unter 14 Jahren (ausgenommen Personen, die pauschal besteuert werden), Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, Gäste in anerkannten Spital- und Pflegeeinrichtungen sowie Militär- und Zivilschutzangehörige bei dienstlich angeordnetem Aufenthalt. Die zuständige regionale Tourismusorganisation kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren.
Kurzfristige touristische Vermietungen, einschliesslich Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Zimmern, gelten als Beherbergungsbetriebe und unterliegen der Übernachtungstaxe; für Zimmer, Wohnungen und Ferienresidenzen beträgt der Satz CHF 2.00 pro Person und Nacht, ebenso für Unterkünfte, die über ein Onlineportal mit direktem Inkasso angeboten werden. Der Beherbergungsanbieter muss sich auf der kantonalen Onlineplattform registrieren und eine Identifikationsnummer erhalten. Diese Nummer muss in jeder Online- und Offline-Anzeige erscheinen; nicht registrierte oder als ungeeignet beurteilte Objekte dürfen nicht touristisch vermietet werden. Miet- oder Nutzungsverhältnisse von drei Monaten oder länger unterliegen statt der Übernachtungstaxe der jährlichen Pauschaltaxe.