Der höchste reguläre Tarif für Erwachsene beträgt CHF 4.00 pro Person und Nacht. Die vollständige Struktur lautet: CHF 4.00 für Hotels, Motels, Pensionen, Gasthöfe, Aparthotels sowie medizinische, paramedizinische und Kureinrichtungen; CHF 3.00 für Gästezimmer, Ferienwohnungen, möblierte Unterkünfte, Studios und die übrigen aufgeführten Parahotellerie-Kategorien, darunter Jugendherbergen, Touristen-Camping, Land- oder Bauernhofunterkünfte, Berghütten, Besucherboote und PC-Unterkünfte; Saisoncamping ab 61 Nächten kostet CHF 350.00 pro Stellplatz und Saison; Institute, Internate, Kinderheime und Privatschulen kosten CHF 2.00 pro Person und Nacht. Die Taxe wird für jede Nacht vom Anreise- bis zum Abreisetag erhoben.
Von der Kurtaxe befreit sind: Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Morges; nicht in der Gemeinde wohnhafte Personen mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen pro Jahr; Personen, die der Quellensteuer unterliegen und in der Gemeinde wohnhaft sind oder sich dort aufhalten; Personen, die der Zweitwohnungssteuer unterliegen; Patientinnen und Patienten in EMS- oder medizinischen Einrichtungen wegen Krankheit oder Unfall; Minderjährige in Ferienlagern mit sozialem Charakter; Militär-, Zivilschutz- und Feuerwehrpersonal während des Dienstes; Schülerinnen und Schüler auf Reisen mit Lehrpersonen; Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Lernende unter 25 Jahren; Au-pair-Hausangestellte; Kinder unter 16 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen; sowie Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, die von öffentlichen Stellen untergebracht werden. Eine separate ermässigte Erwachsenenrate ist nicht vorgesehen; CHF 2 und CHF 3 sind Unterkunftskategorien und keine altersabhängigen Ermässigungen.
Kurzfristige touristische Vermietungen sind erfasst: Die Verordnung zählt Villen, Chalets, Wohnungen, Zimmer, Gästezimmer und Studios zu den steuerpflichtigen kostenpflichtigen Unterkünften. Bei Airbnb-ähnlichen Vermietungen erhebt grundsätzlich der Vermieter die Taxe und haftet solidarisch für deren Zahlung; ARCAM kann die Erhebung vertraglich an einen Vermittler wie eine Online-Buchungsplattform oder an eine Drittorganisation übertragen, die dann ebenfalls solidarisch haftet. Die Taxe wird pro Nacht vom Anreise- bis zum Abreisetag erhoben und muss auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Die Verordnung sieht keinen gesonderten Airbnb-Tarif und keine jährliche Tagesobergrenze für Kurzzeitvermietungen vor; der Betrag richtet sich nach der Unterkunftskategorie in Anhang 1.