Die Kurtaxe wird pro Person und Nacht erhoben. Der höchste ordentliche Erwachsenensatz beträgt CHF 3.80 für Hotels, Bed-and-Breakfast-Betriebe und ähnliche touristische Unterkünfte. Für Ferienkolonien, Heime, Campingplätze, Schulen und Zweitwohnungen beträgt der Satz CHF 1.90. Artikel 10 sieht für bestimmte Sonderfälle, darunter berechtigte nicht in Leysin wohnhafte Studierende mit der erforderlichen Karte und Kinder von 6 bis 16 Jahren, einen Satz von CHF 3.00 vor.
Befreit sind insbesondere: Personen mit steuerlichem Hauptwohnsitz in Leysin; Personen, die sich mehr als 90 Tage pro Jahr aufhalten und die Voraussetzungen des anwendbaren kantonalen Gesetzes von 1965 erfüllen; Patientinnen und Patienten in medizinischen oder sozialen Einrichtungen wegen Krankheit oder Unfall; Kinder bis zum von der Gemeinde festgelegten Alter, wenn sie ihre Eltern begleiten; Soldaten, Offiziere sowie Angehörige von Feuerwehr und Zivilschutz im Dienst; Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen offizieller Schweizer Schulreisen; und Teilnehmende an Pfadfinderaktivitäten oder Lagern. Für bestimmte vorübergehend anwesende Personen, darunter nicht in Leysin wohnhafte Studierende mit der erforderlichen Karte sowie Kinder von 6 bis 16 Jahren, gilt ein reduzierter Satz von CHF 3.00.
Kurzzeitunterkünfte sind erfasst: Die Verordnung nennt Airbnb und andere touristische Unterkünfte ausdrücklich als steuerpflichtige Beherbergungsformen. Gastgeber, Verwalter und Eigentümer müssen die Kurtaxe für die Gemeinde einziehen, haften solidarisch für deren Zahlung und müssen die Aufenthalte, einschliesslich der monatlichen Gesamtzahl und der Anzahl befreiter Einheiten, über die digitale Plattform Leysin-Check/Leysin-Checkin oder die vorgeschriebenen Formulare deklarieren. Die Gemeinde kann mit Plattformen wie Airbnb besondere Vereinbarungen zur direkten Erhebung treffen. Die Verordnung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.