ENDEFRIT
Chur
Graubünden (GR) · Region Plessur
CHF 1.80
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Der höchste reguläre Satz beträgt CHF 1.80 pro Person und Übernachtung; er gilt sowohl im Winter als auch im Sommer für Hotels, Gasthäuser, Motels und Pensionen. Für Campingplätze beträgt der Satz CHF 1.00 pro Person und Übernachtung, für Gäste in Schweizer Jugendherbergen CHF 0.65. Nicht ausdrücklich aufgeführte Unterkunftsarten werden der am besten zutreffenden Kategorie zugeteilt.

Befreiungen

Die Gästetaxe wird Gästen belastet, die in Chur übernachten und dort nicht steuerlich ansässig sind. Gemäss Art. 4 des Gesetzes zur Förderung des Fremdenverkehrs sind Personen mit Steuerdomizil in Chur, Kinder unter 12 Jahren, schweizerische Militärpersonen in Uniform sowie schweizerische Schulen von der Taxe befreit. Der Stadtrat kann für vorübergehende Aufenthalte aus Ausbildungs- oder beruflichen Gründen weitere Ausnahmen bewilligen.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzzeitunterkünfte und Airbnb-ähnliche Vermietungen sind nicht von den Gästetaxen ausgenommen. Gastgeber:innen müssen sich bei Chur Tourismus für die Erhebung der Gästetaxe registrieren, die Taxe von den taxpflichtigen Übernachtungsgästen einziehen, ordnungsgemäss Buch führen und die Logiernächte monatlich an Chur Tourismus melden. Bei Eröffnung oder Umzug eines Betriebs ist zudem innerhalb von 14 Tagen eine Meldung an die Einwohnerdienste der Stadt erforderlich. Die Taxe gilt für Übernachtungsgäste ohne Steuerdomizil in Chur; nicht aufgeführte Unterkunftsarten werden der passendsten Kategorie zugeteilt.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Chur selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.