Für die Stadt Zug beträgt die Beherbergungsabgabe CHF 2.00 pro erwachsenem Gast und Logiernacht. Der im Dokument genannte kantonale gesetzliche Rahmen erlaubt den Gemeinden, die Abgabe zwischen CHF 0.90 und CHF 2.00 pro erwachsenem Gast und Nacht festzulegen; die übrigen im Dokument aufgeführten Gemeindetarife gelten nicht für die Gemeinde Zug. Der Tarif der Stadt Zug wird im Dokument in der Aktualisierung vom Januar 2023 als aktuell ausgewiesen.
Die Quelle nennt keine bestimmten Befreiungen oder Ermässigungen. Sie beschreibt die Abgabe pro erwachsenem Gast und Logiernacht; ein separater Kinder-/Minderjährigentarif oder andere Befreiungen werden in diesem Dokument nicht festgelegt.
Die Quelle enthält keine besondere Regelung für Kurzzeitvermietungen, Airbnb-Unterkünfte oder private Beherbergungsanbieter. Sie hält lediglich allgemein fest, dass Beherbergungsbetriebe die Abgabe bei den Gästen einziehen.