Das offizielle Engelberger System ist keine Kurtaxe pro Person und Nacht. Gemäss dem aktuellen Tourismusreglement (gültig ab 1. Januar 2025) beträgt die Beherbergungsgebühr für Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser jährlich CHF 14 pro m² Nettowohnfläche, unabhängig von Eigenbelegung oder gewerbsmässiger Vermietung. Deshalb lässt sich kein CHF-Ansatz pro Person und Nacht und folglich auch kein höchster Erwachsenen-Nachtansatz angeben.
Im verfügbaren amtlichen Quellenmaterial sind für diese Abgabe keine Befreiungen oder reduzierten Ansätze ausgewiesen. Die Beherbergungsgebühr gilt unabhängig davon, ob eine Zweit- oder Ferienwohnung selbst genutzt oder gewerbsmässig vermietet wird; massgebend ist die Nettowohnfläche und nicht die tatsächliche Belegung.
Kurzzeitvermietungen bzw. Angebote über Airbnb sind nicht ausgenommen. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Wohnungen und einzelne Zimmer, die über Airbnb angeboten werden, der Beherbergungsgebühr unterliegen. Bei Zweit- und Ferienwohnungen wird die Gebühr jährlich anhand von CHF 14 pro m² Nettowohnfläche veranlagt; die Bemessung bleibt gleich, unabhängig davon, ob das Objekt selbst genutzt oder gewerbsmässig vermietet wird.