Der höchste reguläre Ansatz beträgt CHF 4.20 pro Person und Nacht und gilt für andere öffentliche Beherbergungsbetriebe sowie Ferienwohnungen. Die Tarifstruktur lautet: CHF 3.20 pro Person und Nacht auf Campingplätzen und in Gemeinschaftsunterkünften; CHF 4.20 pro Person und Nacht in anderen öffentlichen Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen; sowie CHF 365 pro Jahr für dauerhaft bewohnte Einheiten auf Campingplätzen, wobei keine zusätzliche Nachtaxe erhoben wird.
Befreit sind Minderjährige; im Dienst stehende Militärpersonen, Angehörige des Zivilschutzes und Feuerwehrleute; Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins, die in einem diesem Verein gehörenden Schlafsaal übernachten; Personen, die sich mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage im selben öffentlichen Beherbergungsbetrieb oder in derselben Ferienwohnung aufhalten, ab dem 61. Tag; sowie Personen, deren Hauptwohnsitz sich im öffentlichen Beherbergungsbetrieb befindet. Eine ermässigte Taxe wird nicht angegeben.
Ferienwohnungen unterliegen ausdrücklich dem Ansatz von CHF 4.20 pro Person und Nacht. Die Betreiberin oder der Betreiber muss die Kurtaxe einziehen und dem zuständigen Dienst vierteljährlich eine Abrechnung der Logiernächte einreichen. Die offizielle Seite nennt keine separate Airbnb-Regel; kurzfristige Ferienvermietungen fallen unter die allgemeine Regel für Ferienwohnungen.