Der TourismusBeitragTG wird jedem übernachtenden Gast unabhängig vom Aufenthaltszweck und von der Art des Beherbergungsbetriebs verrechnet. Die Ansätze nach Betriebsart betragen: Hotellerie CHF 2.50 pro Person und Nacht; Campingplätze CHF 1.50; Jugendherbergen CHF 1.50; Ferienwohnungen und Bed and Breakfast CHF 1.50. Der Beitrag wird als separater Posten auf der Gästerechnung ausgewiesen und mit 3,8 % Mehrwertsteuer deklariert. Er gilt für teilnehmende Mitgliederbetriebe von Thurgau Tourismus mit entsprechender Vereinbarung und ist keine gesetzlich festgelegte kantonale Kurtaxe.
Kinder bis 16 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Im Übrigen wird der Beitrag jedem übernachtenden Gast unabhängig vom Aufenthaltszweck und von der Art des Beherbergungsbetriebs verrechnet. Weitere Befreiungen oder ermässigte Ansätze nennt die Quelle nicht.
Die Quelle enthält keine separate Regelung für Airbnb- oder Kurzzeitvermietungen. Ferienwohnungen sowie Bed and Breakfast sind mit CHF 1.50 pro Person und Nacht aufgeführt; für die Erhebung ist der jeweilige Beherbergungsbetrieb verantwortlich. Der Beitrag gilt nur bei einer Teilnahme als Mitgliedsbetrieb von Thurgau Tourismus und einer entsprechenden Vereinbarung.