ENDEFRIT
Kreuzlingen
Thurgau (TG) · Kreuzlingen region at Lake Constance (Thurgau-Bodensee)
CHF 2.50
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Der TourismusBeitragTG wird jedem übernachtenden Gast unabhängig vom Aufenthaltszweck und von der Art des Beherbergungsbetriebs verrechnet. Die Ansätze nach Betriebsart betragen: Hotellerie CHF 2.50 pro Person und Nacht; Campingplätze CHF 1.50; Jugendherbergen CHF 1.50; Ferienwohnungen und Bed and Breakfast CHF 1.50. Der Beitrag wird als separater Posten auf der Gästerechnung ausgewiesen und mit 3,8 % Mehrwertsteuer deklariert. Er gilt für teilnehmende Mitgliederbetriebe von Thurgau Tourismus mit entsprechender Vereinbarung und ist keine gesetzlich festgelegte kantonale Kurtaxe.

Befreiungen

Kinder bis 16 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Im Übrigen wird der Beitrag jedem übernachtenden Gast unabhängig vom Aufenthaltszweck und von der Art des Beherbergungsbetriebs verrechnet. Weitere Befreiungen oder ermässigte Ansätze nennt die Quelle nicht.

Regel für Kurzzeitvermietung

Die Quelle enthält keine separate Regelung für Airbnb- oder Kurzzeitvermietungen. Ferienwohnungen sowie Bed and Breakfast sind mit CHF 1.50 pro Person und Nacht aufgeführt; für die Erhebung ist der jeweilige Beherbergungsbetrieb verantwortlich. Der Beitrag gilt nur bei einer Teilnahme als Mitgliedsbetrieb von Thurgau Tourismus und einer entsprechenden Vereinbarung.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Kreuzlingen selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.