CHF 3.50 pro Person und Nacht, inklusive Mehrwertsteuer. Die Quelle beschreibt dies als freiwillige Beherbergungsabgabe (Citytax) und nicht als gesetzlich vorgeschriebene kommunale oder kantonale Kurtaxe im Kanton Zürich, da dafür keine kantonale Rechtsgrundlage besteht. Sie gilt für Beherbergungsbetriebe, die dem Zürcher Hotelierverein oder Gastro Zürich angeschlossen sind und sich statutarisch zur Erhebung verpflichtet haben. Einen separaten kommunalen Ansatz für Winterthur oder einen abgestuften Erwachsenentarif nennt die Quelle nicht.
Gäste mit 31 oder mehr aufeinanderfolgenden Übernachtungen sind ab der 31. Übernachtung von der Citytax befreit. Die Quelle nennt keine weiteren Befreiungen oder reduzierten Ansätze.
Die Quelle nennt keine spezielle Regel für Airbnb- oder Kurzzeitvermietungen. Sie besagt allgemein, dass die Citytax für Beherbergungsbetriebe gilt, die den genannten Branchenverbänden angeschlossen sind und sich zur Erhebung verpflichtet haben. Ob eine bestimmte Kurzzeitvermietung darunter fällt, lässt sich anhand der Seite nicht bestimmen.