Der aktuelle Standardsatz beträgt CHF 4.25 pro Person und Nacht, unabhängig von der Kategorie der Beherbergung. Für Campingplätze gilt als Ausnahme ein Satz von CHF 2.50 pro Person und Nacht. Die Verordnung sieht für anwendbare Fälle ausserdem eine pauschale Kurtaxe von CHF 60 pro Person vor.
Die Kurtaxe gilt für Gäste, die im Kanton Genf übernachten, dort keinen Steuerwohnsitz haben und eine entgeltliche Beherbergungsleistung in Anspruch nehmen. Personen, deren Unterkunft durch Sozialhilfe oder staatliche Unterstützung finanziert wird, sind befreit. Mieterinnen und Mieter mit einem Mietvertrag von mehr als 40 aufeinanderfolgenden Tagen sind von der regulären Kurtaxe pro Person und Nacht befreit. Die Verordnung sieht ausserdem eine pauschale Kurtaxe von CHF 60 pro Person vor.
Anbieter von kurzfristigen Vermietungen, einschliesslich Airbnb-ähnlicher Beherbergungen, gelten als Beherbergungsanbieter. Sie müssen sich bei der kantonalen Steuerverwaltung melden, die Kurtaxe erheben und abliefern, verlangte Unterlagen aufbewahren und einreichen sowie die jährliche Abrechnung auch dann einreichen, wenn keine Kurtaxe erhoben wurde. Bei Nichteinhaltung drohen Mahnungen und eine amtliche Veranlagung, einschliesslich eines möglichen Zuschlags von 10 % bei fehlender Einreichung.