ENDEFRIT
Stein am Rhein
Schaffhausen (SH) · Oberer Kantonsteil (Schaffhauserland)
CHF 2.50
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Der Kanton Schaffhausen erhebt eine Kurtaxe von CHF 2.50 pro Person und Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Die Kurtaxe gilt einheitlich; die offizielle Quelle nennt keine höheren oder tieferen Standardtarife für Erwachsene. Erfasst sind insbesondere Hotels, Motels, Pensionen, Kurbetriebe, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, private Fremdenzimmer, Campingplätze, Gruppenunterkünfte, Jugendherbergen, Massenlager, Bed-and-Breakfast-Betriebe, Bauernhöfe mit Übernachtungsangebot sowie über Internet-Plattformen angebotene Unterkünfte.

Befreiungen

Von der Kurtaxe ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr sowie die Beherbergung von Jugendorganisationen, Behindertenorganisationen und Schulklassen. Eine ermässigte Erwachsenenstufe ist nicht vorgesehen.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzfristige entgeltliche Vermietungen, darunter Ferienwohnungen, private Fremdenzimmer, Bed-and-Breakfast-Unterkünfte, Bauernhöfe mit Übernachtungsangebot und über Online-Plattformen wie Airbnb angebotene Unterkünfte, fallen unter den steuerpflichtigen Beherbergungsbegriff. Der Beherbergungsbetrieb muss die Kurtaxe von CHF 2.50 beim Gast einziehen und an die bezeichnete Stelle weiterleiten. Zudem müssen Beherbergungsbetriebe die Gäst Aufenthalte elektronisch über gast.sh.ch registrieren.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Stein am Rhein selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.