Für die Stadt St. Gallen beträgt die Gasttaxe pro Person und Übernachtung CHF 4.50 für Hotels, hotelähnliche Unterkünfte und Kurhäuser sowie CHF 3.50 für Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Zimmer, Apartments, Gruppenunterkünfte und Camping. Das Mobility-Ticket St.Gallen-Bodensee ist in der Gasttaxe enthalten; es gilt vom Anreise- bis zum Abreisetag in den OSTWIND-Tarifzonen 210, 211 und 231. Zusätzlich bestehen jährliche Pauschaltaxen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen (CHF 15 pro Bett und Jahr, maximal CHF 200), für Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen (CHF 100 pro Jahr) sowie für Boote mit Schlagplätzen (CHF 60 pro Jahr).
Befreit sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren; Personen, die im Privathaushalt eines Einwohners oder Wochenaufenthalters unentgeltlich beherbergt werden; Geschäftsreisende und Studierende bei einem Aufenthalt von mindestens drei Wochen; Personen, die öffentlich-rechtliche Pflichten erfüllen (z. B. Militärdienst); sowie Patientinnen und Patienten in Spitälern, Sanatorien oder ähnlichen Einrichtungen.
Kurzzeitvermietungen und Airbnb-ähnliche Unterkünfte unterliegen der geltenden Gasttaxe, sofern die Gemeinde über ein gültiges Gasttaxenreglement verfügt. Seit dem 14. Juli 2025 erhebt Airbnb die Gasttaxe für Buchungen in teilnehmenden Gemeinden des Kantons St. Gallen, einschliesslich des jeweiligen Gemeindesatzes, automatisch und führt sie ab; Gastgeber müssen sie in diesen Fällen nicht nochmals einziehen. Beherbergungsbetriebe müssen im Meldesystem die Option AIRBNB auswählen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.