Der ordentliche Ansatz beträgt CHF 3 pro Person und Logiernacht in Hotels. In Gruppenunterkünften einschliesslich Jugendherbergen, auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen beträgt die Kurtaxe CHF 2 pro Person und Logiernacht. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird die Kurtaxe um CHF 1 reduziert; Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bezahlen nichts. Der Gemeinderat kann die Kurtaxe aufgrund zusätzlicher Dienstleistungen oder veränderter Verhältnisse bis höchstens CHF 5 erhöhen.
Befreit sind Personen, die länger als 30 Tage im betreffenden Betrieb wohnen, Militärpersonen, die sich dienstlich in Solothurn aufhalten, sowie Personen, die mit Gutscheinen von Wohltätigkeitsvereinen, Pfarrämtern usw. übernachten. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bezahlen keine Kurtaxe. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reduziert sich die Kurtaxe um CHF 1 pro Person und Logiernacht.
Kurzzeitige entgeltliche Beherbergung ist erfasst, wenn sie gewerbsmässig erfolgt, einschliesslich Bed & Breakfast, Airbnb, Privatunterkünften und Ferienwohnungen. Der Anbieter muss die Kurtaxe zusätzlich zum Zimmerpreis verrechnen, die monatliche Meldung bis zum 5. des Folgemonats an Solothurn Tourismus übermitteln und die geschuldete Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats bezahlen.