ENDEFRIT
Solothurn
Solothurn (SO) · Region Solothurn
CHF 3.00
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Der ordentliche Ansatz beträgt CHF 3 pro Person und Logiernacht in Hotels. In Gruppenunterkünften einschliesslich Jugendherbergen, auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen beträgt die Kurtaxe CHF 2 pro Person und Logiernacht. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird die Kurtaxe um CHF 1 reduziert; Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bezahlen nichts. Der Gemeinderat kann die Kurtaxe aufgrund zusätzlicher Dienstleistungen oder veränderter Verhältnisse bis höchstens CHF 5 erhöhen.

Befreiungen

Befreit sind Personen, die länger als 30 Tage im betreffenden Betrieb wohnen, Militärpersonen, die sich dienstlich in Solothurn aufhalten, sowie Personen, die mit Gutscheinen von Wohltätigkeitsvereinen, Pfarrämtern usw. übernachten. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bezahlen keine Kurtaxe. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reduziert sich die Kurtaxe um CHF 1 pro Person und Logiernacht.

Regel für Kurzzeitvermietung

Kurzzeitige entgeltliche Beherbergung ist erfasst, wenn sie gewerbsmässig erfolgt, einschliesslich Bed & Breakfast, Airbnb, Privatunterkünften und Ferienwohnungen. Der Anbieter muss die Kurtaxe zusätzlich zum Zimmerpreis verrechnen, die monatliche Meldung bis zum 5. des Folgemonats an Solothurn Tourismus übermitteln und die geschuldete Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats bezahlen.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Solothurn selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.