ENDEFRIT
Baden
Aargau (AG) · Aargau
CHF 3.50
pro Person, pro Nacht

Satzdetails

Die Kurtaxe beträgt seit dem 1. Januar 2024 CHF 3.50 pro Person und Nacht; sie ersetzt den bisherigen Betrag von CHF 2.50. Sie wird zusätzlich zum Grundzimmerpreis erhoben. In der Kurtaxe enthalten ist die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn im A-Welle-Stadtnetz, Zonen 560 und 570, vom Anreisetag um 14.00 Uhr bis zum Abreisetag um 14.00 Uhr, sowie verschiedene weitere Angebote in und um Baden.

Befreiungen

Die Quelle nennt keine Befreiungen oder Ermässigungen; sie beschreibt die Kurtaxe als CHF 3.50 pro Person und Nacht für Gäste.

Regel für Kurzzeitvermietung

Die Quelle enthält keine besonderen Regeln für kurzfristige Vermietungen oder Airbnb-ähnliche Unterkünfte. Sie nennt lediglich die obligatorische Kurtaxe von CHF 3.50 pro Person und Nacht für Gäste.

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-10-01
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Baden selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.