Im zitierten Reglement gibt es keinen aktuellen Ansatz in CHF pro Person und Nacht; deshalb kann kein nächtlicher Erwachsenentarif angegeben werden. Andermatt erhebt stattdessen eine jährliche, kapazitätsbezogene Beherbergungsgebühr von 100 % des berechneten Betrags: Hotels, Gasthäuser, Pensionen und Privatzimmer bezahlen bei einem Zimmerpreis bis CHF 300 pro Nacht CHF 400 pro Zimmer und Jahr, bei CHF 301–600 CHF 700 pro Zimmer und Jahr und ab CHF 601 CHF 1'000 pro Zimmer und Jahr. Saisonbetriebe bezahlen 60 % dieser Ansätze. Beherbergungsbetriebe bezahlen CHF 120 pro zugänglichem Bett und Jahr, Berghütten CHF 60 pro Bett und Jahr, Standplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile CHF 130 pro Standplatz und Jahr sowie Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser CHF 14 pro m² Nettowohnfläche und Jahr. Die Zahlung erfolgt jährlich in zwei gleichen Raten.
Das Reglement 2025 sieht keine Kurtaxe pro Person und Nacht vor. Die Beherbergungsgebühr ist grundsätzlich von Personen geschuldet, die Räume zur Übernachtung zur Verfügung stellen oder diese zu Wohnzwecken selbst nutzen. Befreit sind Räume für Militär- oder Zivilschutzangehörige sowie dauerhaft vermietete Zweitwohnungen, wenn die Mieterin oder der Mieter den steuerrechtlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat. Saisonbetriebe bezahlen 60 % der jeweiligen jährlichen Zimmergebühr. Beherbergungsbetriebe mit höchstens zwei Zimmern, die ein Restaurant führen, unterstehen nur der Tourismusabgabe gemäss Artikel 16 ff.
Kurzzeit- bzw. Airbnb-Vermietungen unterliegen keiner separaten Abgabe pro Gast und Nacht. Für eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ist unabhängig davon, ob die Einheit selbst genutzt oder gewerbsmässig vermietet wird, die jährliche Beherbergungsgebühr von CHF 14 pro m² Nettowohnfläche geschuldet. Die Gebühr ist kapazitätsbezogen und hängt daher nicht von der tatsächlich gebuchten Zahl von Übernachtungen ab. Werden erforderliche Angaben nicht geliefert, kann eine Ermessenseinschätzung vorgenommen werden; bei Nichtzahlung oder fehlender Mitwirkung sind Bussen vorgesehen.